Osteopathie mit Akupunktur/Nachruhe: 60min - 80 Euro
Kinder-/ Säuglingsosteopathie: 30min - 50 Euro
Körperakupunktur: 30min - 35 Euro
Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen erstatten osteopathische Behandlungen anteilig. Im Durchschnitt etwa 3-6 Behandlungen zu je 50-80%. In der Regel benötigen Sie hierfür ein Privatrezept "Osteopathie" vom Arzt (wenige Krankenkassen ausgenommen).
Genaueres erfahren Sie auf der Seite des Bundesverbandes für Osteopathie e.V. :
https://bv-osteopathie.de/fuer-patienten/kostenerstattung-osteopathie/
Privatversicherte bekommen je nach gewähltem Tarif evtl. Osteopathie und/oder Heilpraktikerleistungen erstattet. Bitte klären Sie etwaige Bedingungen vorab mit ihrer Versicherung.
Orientierend kann man sagen, je akuter, funktioneller und simpler ein Muster aufgebaut ist, desto weniger Behandlungen werden benötigt. So kann theoretisch geschrieben eine einfache funktionelle Blockierung ohne beitragende Faktoren und zusätzliche Muster sicherlich nach einer Behandlung gelöst werden.
Bei komplexeren Mustern mit begleitenden strukturellen Veränderungen (z.b. Verletzung oder Degeneration von Gewebe) und zusätzlichen beitragenden Faktoren (wie z.b. schlechte Haltung, Ernährung, monotone Belastungen, psychoemotionaler Stress,...) sind wahrscheinlich mehrere Behandlungen und mehr Zeit notwendig. Ob eine vollständige Beschwerdefreiheit möglich ist, liegt an der jeweiligen Gewichtung und dem Schweregrad der oben genannten Faktoren.
Falls Faktoren außerhalb meines Behandlungsbereichs relevant sind, werde ich Sie natürlich an entsprechende Spezialisten weiterleiten.
Mit Muster sind manuelle Befundkonstellationen gemeint.
Nein, einem Heilpraktiker ist der Primärkontakt erlaubt.